Slide

Altländer Charta


Leitbild für die Kulturlandschaft Altes Land

Der Kulturlandschaftsraum Altes Land wird für den Obstbau, die Erholungsnutzung und den Erhalt natürlicher Ressorts gesichert und entwickelt.
Arbeitsgruppe Kulturlandschaftanalyse Altes Land 


Unterzeichnung der ALTLÄNDER CHARTA 2011

Artikel 1
(1) Das Alte Land nimmt eine wohl einzigartige Rolle als autonome Landesgemeinde Altes Land im Rahmen der Weiterentwicklung nach der Hollerkolonisation ein. Die serielle Hollerkolonisation als menschlich äußerst bedeutende Siedlungsgeschichte ist weltumspannend, diese gilt es in die Hände der internationalen Staatengemeinschaft zu legen. Dabei sollte das Alte Land die zentrale Rolle einnehmen.
(2) Mit der Pflege und Nutzung der Landschaft und der Erhaltung der historischen Siedlungsstruktur bieten sich insbesondere für Obstbau, Naherholung und Tourismus gute Perspektiven.
(3) Eine wirtschaftliche Nutzung, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Region im Einklang steht, erhält und schafft Arbeitsplätze.

Artikel 2
Über Jahrhunderte wurden spezielle Kulturmaßnahmen angewandt, die das Gesicht des Alten Landes bis heute prägen. Es besteht die Gefahr, dass der Raum die eigene Kraft verliert und bedeutungslos wird. Lokale und überregionale, private und öffentliche Überplanungen und daraus abgeleitete Verwertungsansprüche bedrohen die Existenz der Region.

Artikel 3

Das Alte Land braucht verlässliche Planungs-, Handlungs- und Zukunftsperspektiven, damit die bestehenden Wirtschaftskreisläufe nachhaltig weiterentwickelt werden können.

Artikel 4

(1) Zeugnisse der Geschichte und einzelne Elemente der Kulturlandschaft sind zu erhalten und dem Bewusstsein der Bevölkerung, hier insbesondere der nachwachsenden Generationen, aber auch den Gästen näher zu bringen.
(2) Die Einzigartigkeit der Baudenkmale ist herauszustellen und deren Erhalt ist zu sichern.

Artikel 5

Forschungen über das Alte Land und gemeinsame internationale Aktivitäten sind zu fördern und voranzutreiben (z.B. zur seriellen Hollerkolonisation).

Artikel 6

Im Rahmen der Hollerkolonisation ist das Alte Land der bedeutende Teil eines weltumspannenden einzigartigen menschlichen Schaffens. Über mehrere Jahrhunderte erstreckt sich diese einmalige Siedlungsgeschichte. Deshalb ist das Alte Land welterbewürdig. Dieser Prozess soll begleitet und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt werden. los.

2011 unterzeichnet 
Bürgermeister Hans Jarck, Samtgemeinde Lühe, 
Kerstin Hintz, Vorsitzende des Vereins für die Anerkennung des Alten Landes zum Welterbe der UNESCO e.V., 
Bürgermeister Rolf Lühmann, Gemeinde Jork 

Logo, "Der Hollerweg im Alten Land"

>>> GET THE APP ! <<<

Dieses Projekt wurde im Rahmen
des Europäischen Kulturerbejahres 2018
 SHARING HERITAGE
mit Bundesmitteln  gefördert.
Logo, "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien"